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Informationen für deinen Termin

Liebe Patientin, lieber Patient,

wir haben diesen Text für dich erstellt und mit ChatGPT in deine Sprache übersetzen lassen. So möchten wir deinen Besuch bei uns einfacher machen.

Die Übersetzung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt. Deshalb können Fehler vorkommen.

Wenn du etwas nicht verstehst, sprich uns bitte an.

 

Was musst du jetzt tun?

Du hast eine Heilmittelverordnung von deiner Arztpraxis?

  1. Mache ein Foto von deiner Heilmittelverordnung.
  2. Schicke uns das Foto per WhatsApp oder E-Mail.
  3. Warte auf unsere Rückmeldung.

Wir prüfen deine Heilmittelverordnung für dich.

Wenn alles richtig ist, vereinbaren wir einen Termin mit dir.

Wenn etwas geändert werden muss, kontaktieren wir deine Arztpraxis und sagen dir, was du tun musst.

Bitte komme nicht ohne Termin in die Praxis.

 

Wer sind wir?

Wir sind eine kassenzugelassene podologische Praxis.

Unser Schwerpunkt ist die Behandlung von:

  • eingewachsenen Nägeln
  • Füßen mit Nervenschädigungen (Neuropathie)

Außerdem bilden wir in unserer Praxis Podologinnen und Podologen aus.

Da wir ausbilden und auch Notfälle behandeln, kann es manchmal zu Wartezeiten kommen.

Unsere Podologin ist auch sektorale Heilpraktikerin für Podologie. Deshalb darf sie dich auch ohne vorherigen Arztbesuch untersuchen und podologisch behandeln.

Wenn die Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden soll, bitten wir dich trotzdem, vorher eine Heilmittelverordnung von deiner Arztpraxis zu holen.

 

Unsere Leistungen

Wir bieten kosmetische Fußpflege und podologische Behandlungen an.

Kosmetische Fußpflege

Kosmetische Fußpflege machen wir nur am gesunden Fuß.

Podologische Behandlung

Podologische Behandlungen sind für Füße mit Erkrankungen oder Beschwerden.

Wir behandeln zum Beispiel:

  • eingewachsene Nägel
  • Hühneraugen
  • Nagelpilz
  • Fußpilz
  • Schrunden (rissige Haut)
  • Warzen
  • Beschwerden bei Neuropathie (Nervenschädigung an den Füßen)

 

Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse

Bei eingewachsenen Nägeln und bei Neuropathie an den Füßen kann die Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden.

Dafür brauchst du eine Heilmittelverordnung von deiner Arztpraxis.

 

Du hast eine Heilmittelverordnung?

Bitte schicke uns deine Heilmittelverordnung vor der Terminvergabe per WhatsApp oder E-Mail.

Wir prüfen, ob die Verordnung richtig ausgefüllt ist und mit der Krankenkasse abgerechnet werden kann.

Wenn etwas fehlt oder falsch ist, kontaktieren wir deine Arztpraxis.

Du holst die korrigierte Verordnung dann in der Arztpraxis ab und schickst uns ein neues Foto.

Wenn alles korrekt ist, vergeben wir dir gerne einen zeitnahen Termin.

Bitte komme nicht spontan in die Praxis. Wir arbeiten nur mit Terminen und haben zwischen den Terminen keine freien Zeiten.

 

Wichtig: 28-Tage-Frist

Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Heilmittelverordnung beginnen.

Bitte schicke uns die Verordnung deshalb so früh wie möglich, damit wir einen Termin für dich finden können.

Keine gültige Heilmittelverordnung beim Termin?

Wenn du zum Termin kommst und keine gültige Heilmittelverordnung hast, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Du bezahlst die Behandlung selbst.
  • Du reichst eine gültige Heilmittelverordnung nach.
  • Wenn keine Behandlung stattfinden kann, berechnen wir eine Ausfallgebühr von 80 % der geplanten Leistung.

Wenn du nicht zum Termin erscheinst, berechnen wir ebenfalls eine Ausfallgebühr von 80 % der geplanten Leistung.

 

Behandlung ohne Heilmittelverordnung

Nicht alle Behandlungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.

Diese Leistungen musst du in der Regel selbst bezahlen:

  • Hühneraugen
  • Nagelpilz
  • Fußpilz
  • Schrunden
  • Warzen

Die aktuellen Preise findest du auf unserer Website:

podologie-ffm.de → Podologie → Selbstzahler

 

Du bist privat versichert?

Privatversicherten empfehlen wir, vor der Behandlung ein Privatrezept von der Arztpraxis zu holen.

Auf dem Rezept kann zum Beispiel stehen:

  • Podologische Komplexbehandlung
  • Nagelspangentherapie

Bitte beachte: Die Kostenübernahme hängt von deinem Versicherungsvertrag ab.

 

Noch Fragen?

Wenn du etwas nicht verstehst oder unsicher bist, sprich uns bitte an.

Wir helfen dir gerne weiter.


 

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