Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in folgenden Fällen die podologische Therapie:

 

Nagelspangentherapie bei eingewachsenen/ schmerzhaften Nägeln. 

podologische Behandlung bei einem diabetischen Fuß oder ähnlich des diabetischen Fußes. 


Bei der podologischen Behandlung ist das Diabetische Fußsyndrom oder Beschwerden ähnlich dem Diabetischen Fußsyndrom die zu Grunde liegende Erkrankung, welche es uns ermöglicht die Verordnung mit den Krankenkassen abzurechnen. Das diabetische Fußsyndrom geht einher mit  einer Neuropathie bzw. Polyneuropathie.

Wenn du einen Heilmittelverordnung bekommen hast, so schicke uns ein Bild davon:

Wir sind in der Prüfpflicht und müssen vorab schauen ob die HMV 13 richtig ausgestellt worden ist. Häufig werden die Heilmittelverordnungen von den Arztpraxen leider falsch ausgestellt. Wir prüfen die Verordnung vor Terminvergabe für dich, damit wir dann bei deinem ersten Besuch in unserer Praxis auch direkt starten können. Ist die Verordnung falsch ausgestellt, so nehmen wir Kontakt zu deiner Arztpraxis auf und klären diese über die korrekte Ausstellung von Heilmittelverordnungen auf. Wenn alles passt, bekommst du zeitnah einen Termin bei uns. 

Wenn du zuzahlungsbefreit bist übernimmt deine Krankenkasse die kompletten Kosten für die Behandlung. Bist du nicht zuzahlungsbefreit so musst du einen Eigenanteil in Höhe von 10€ je Heilmittelverordnung und 10% der erfolgten Leistung selbst bezahlen.

Bist du neugierig wie eine Heilmittelverordnung richtig ausgestellt sein muss oder möchte deine Arztpraxis weitere Informationen? Dann schau gerne mal hier:

Nicht alle podologischen Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen. 

Daher ist die Behandlung schmerzhafter Veränderungen am Fuß oft eine private Leistung.

 

Zu den schmerz- und krankhaften  Veränderungen zählen unter anderem: 

  • Schrunden/ Rhagarden
  • starke Verhornungen
  • Hühneraugen
  • Nagelpilz
  • Warzen

 

Um deine Füße nun behandeln zu können benötigen wir ein Privatrezept für eine podologische Komeplexbehandlung. Mehr Infos findest du hier:

Du bist privat Versichert?

Auch von dir benötigen wir ein Privatrezept. Dieses kannst du dann bei deiner Krankenkasse einreichen um die Kosten erstattet zu bekommen. 

Tipp: Achte darauf, dass auf dem Rezept die podologische Komplexbehandlung verordnet wurde und ggf. der Hausbesuch. Weitere Infos zu den Leistungen:

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